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Finanzierung
Änderungen bei Bonitätsprüfung und Kreditvergabe Unter die Lupe genommen Wer auf Kredit kauft, muss sich einer Bonitätsprüfung unterziehen, manchmal mit unangenehmen Folgen. Die Datenschutznovelle bringt zwar kein Ende der Konsumenten-Rasterfahndung, aber Verbraucher und somit auch Bauherren können dennoch von einigen Neuregelungen profitieren. |
Foto: Interhyp |
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Reichte früher ein Blick auf die Gehaltsabrechnung oder den letzten Steuerbescheid sowie eine positive Information einer der bekannten Auskunfteien, zum Beispiel von der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa), machen sich Darlehensgeber heute ein weit umfassenderes Bild über die Finanzsituation ihrer Kunden. Das seit 2007 in Kraft getretene, international gültige Regelwerk mit dem Namen Basel II sieht vor, den Eigenkapitalbedarf der Banken an der Bonität ihrer Kreditnehmer festzumachen: Je höher die Bonität ihrer Schuldner im Schnitt ist, desto weniger Eigenkapital braucht eine Bank vorzuhalten. Zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit nutzt der Kreditgeber bestimmte Daten wie Beruf und Einkommen, Familienstand, Wohngegend und Staatsangehörigkeit. Für jedes Merkmal gibt es eine bestimmte Punktzahl. Der vom Computer errechnete Gesamtwert, der Score, ist also eine Art Bonitätszeugnis oder aber – wie mancher Kritiker böse formuliert – eine Art Kopfnote für die persönliche Zahlungsfähigkeit und -willigkeit. |
Den vollständigen Beitrag unserer Autorin Antje Schweitzer lesen Sie in der aktuellen Ausgabe 4/2010!






















